Anfrage

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Blue Beanie Day – für die digitale Barrierefreiheit

Jedes Jahr rund um den 30. November sieht man überall im Netz – und natürlich auch in den Sozialen Medien – Menschen mit blauen Mützen und den #BlueBeanieDay. Das wirft unweigerlich die Frage auf: Was soll das?

Ist das ein Modetrend, der jedes Jahr aufs Neue herausgekramt wird? Läuten diese Posts den bevorstehenden Winter und die damit verbundenen kalten Ohren ein?

Alles falsch!

Die blauen Mützen beziehen sich auf den „Blue Beanie Day“, der jedes Jahr am 30. November gefeiert wird. Es ist ein Aktionstag, der auf die Wichtigkeit von Webstandards und dem barrierefreien Zugang zum Internet aufmerksam machen soll. Dieser kurios anmutende Feiertag soll uns daran erinnern, dass das Web für alle da sein soll, auch für Menschen mit wenig Bezug zur digitalen Welt oder mit Behinderung.

„Erfunden“ wurde der „Blue Beanie Day“ 2007 von Douglas Vos, welcher vom Autor Jeffrey Zeldmann inspiriert wurde. Zeldmanns Buch „Designing with Web Standards“ beschreibt genau, wie HTML, Stylesheets und JavaScript benutzt werden sollen. Dieses Buch war einer der Grundsteine für die noch heute gültigen Webstandards. Denn nur durch diese Standards ist es möglich, dass Websites in nahezu allen Browsern korrekt dargestellt werden und wir ohne Schwierigkeiten im Internet surfen können. Jedenfalls ist Jeffrey Zeldmann am Buchcover mit einer blauen Mütze abgebildet und das nahm Douglas Vos zum Anlass, die blaue Mütze als Markenzeichen für diesen Tag zu verwenden.

Im Laufe der Zeit wurde der „Blue Beanie Day“ auch zu einem Aktionstag für barrierefreies Internet. Denn vielen ist nicht bewusst, dass das Web noch lange nicht für jeden nutzbar ist. Für Menschen mit Behinderung oder Personen mit wenig Erfahrung mit der digitalen Welt ist der der Zugang trotz aller Standards immer noch schwer bis unmöglich.
Es sollte in dem Zusammenhang bedacht werden, dass Menschen mit Behinderung meist eigene Endgeräte mit Hilfswerken wie z.B. Lesefunktion usw. haben. Wenn also die Webstandards eingehalten werden, erleichtert das diesem Personenkreis das Surfen im Internet und die richtige Verwendung von Websites sehr.

Am „Tag der blauen Mützen“ wird allerdings auch gezeigt, wie universelles Design und barrierefreies Internet im besten Falle funktionieren kann. Darüber hinaus ist noch Platz für das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen und Forderungen.

Die gute Nachricht für ein barrierefreies Internet ist, dass 2025 das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) in Kraft tritt und die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie umsetzt. [Über das Was (es zum Umsetzten gibt), Wer (das Gesetz umsetzen muss) und Wie (die Umsetzung aussieht) informieren wir Sie in den nächsten Monaten noch genauer.] Durch die Umsetzung dieser Richtlinie soll u. a. Menschen mit Behinderung oder älteren Personen und Menschen mit wenig Erfahrung mit digitalen Medien die Teilhabe am Wirtschaftsleben erleichtert werden.

Als barrierefrei gilt nach diesem Gesetz eine Dienstleistung bzw. ein Produkt, wenn es

  • für Menschen mit Behinderung
  • in der allgemein üblichen Weise,
  • ohne besondere Erschwernis und
  • grundsätzlich ohne fremde Hilfe
  • auffindbar, zugänglich und nutzbar ist.

Für die digitale Welt bedeutet dies ein komplettes Umdenken. Und es bedeutet u.a. auch neue Anforderungen an die Gestaltung von Websites, Apps, Webshops usw.

Grundsätzlich sollte die Wahrnehmung der digitalen Welt immer über mindestens zwei Sinne möglich sein, z. B. Sehen und Hören. Damit ergeben sich u.a. folgende Punkte, die es bei neuen und auch älteren Projekten umzusetzen gibt:

  1. Es soll mehr als ein sensorischer Kanal angesprochen werden, z.B. neben der Schrift zum Lesen auch eine Vorlesefunktion zum Hören.
  2. Die Texte sollen gut lesbar sein, das betrifft die Schriftgröße, den Zeilenabstand und Kontrast.
  3. Sämtliche Informationen sollen wahrnehmbar, bedienbar, leicht verständlich und robust sein.

Auf den ersten Blick scheint das ganz natürlich, aber wenn man sich im Web umsieht, merkt man schnell, dass kaum einer dieser drei Punkte umgesetzt wurde. Überlegt man sich, was passieren würde, wenn diese Richtlinien schon umgesetzt wären, ahnt man, wie viel Kaufkraft der Wirtschaft entgangen ist. Denn die Umsetzung bringt eine neue Kundschaft, die bis dato mehr oder weniger vernachlässigt wurde.

Wenn Sie bei den Ersten, die das BFSG umsetzen, dabei sein möchten, helfen wir Ihnen gerne bei der Umsetzung.