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B2C Händler aufgepasst - Neue Regelungen für Umsatzsteuer im Onlinehandel

 

Falls Sie über Ihren Onlineshop Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufen, kommt eine neue Änderung auf Sie zu: Ab dem 1. Juli 2021 wird die Umsatzsteuer für grenzüberschreitenden Handel in allen EU Ländern auf 10.000 Euro angesetzt.

Das bisherige Prozedere:

Diese neuen Regelungen gelten für Onlinehändler, welche innerhalb der EU Länder Waren oder elektronische Dienstleistungen verkaufen. Keine Sorge, der B2B Handel ist davon vorerst noch nicht betroffen. Bislang gab es eine gewisse Lieferschwelle in dem jeweiligen EU-Land, wonach bei Überschreiten dieser Schwelle die Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt werden musste. Aufgrund verschiedener Gesetzgebungen konnten diese Schwellen zwischen 35.000 und 100.000 Euro variieren, was die Anmeldung und Abfuhr extrem erschwerte, insbesondere bei Lieferungen in viele, verschiedene Länder.

Was ist neu?

Die neue USt-Regelung setzt einen (niedrigen) Allgemeingrenzwert bei 10.000 Euro an und zwar für jedes EU-Land. Um den Aufwand an Registrierungen zu vermindern, können Sie als Händler das neue OSS-Verfahren benutzen. Das One-Stop-Stop (OSS) System auf freiwilliger Basis ist ein zentrales Umsatzsteuerverteilungssystem, das über Ihr Finanzamt benutzt werden kann. Es ermöglicht, die anfallenden Umsatzsteuern zentral abzuführen, woraufhin diese anteilig an die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. Ihnen bleiben dadurch Einzelversteuerungen der internationalen Umsätze erspart und Ihr Leben wird durch dieses automatisierte System weitaus erleichtert.

Natürlich beruht das OSS-System, wie erwähnt, auf freiwilliger Basis. Das bedeutet, Sie können sich noch weiterhin bei den betroffenen EU-Ländern registrieren und Ihre Steuern manuell abführen - um die neue Schwelle von 10.000 Euro kommen Sie aber auch hier nicht.

Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind Sie und andere Händler, falls Sie Lager oder sogenannte Fulfillment-Center im Ausland betreiben. In diesem Fall müssten Sie ebenfalls wie gehabt eine lokale Registrierung und Meldung der Umsatzsteuer vornehmen.

Ab wann?

1. Juli 2021 ist der Stichtag, den Sie sich in Ihrem Kalender markieren können. Die neue Regelung gilt für den gesamten Besteuerungszeitraum 2021, wobei das Limit von 10.000 Euro nicht zeitanteilig verteilt werden kann.

Was muss ich jetzt tun?

  1. Registrieren Sie sich für das OSS-System, nach Absprache mit Ihrem Steuerberater. Durch das niedrige Ansetzen der 10.000 Euro Schwelle ist diese meistens schnell erreicht. Das OSS-Verfahren kann Ihnen in diesem Fall viele graue Haare sparen. Österreichische Unternehmen können sich beim Finanzamt anmelden und mehr Informationen einholen. Unsere deutschen Nachbarn können sich über das BZSt. registrieren und informieren.
  2. Überprüfen Sie Ihren Onlineshop! Es muss eindeutig angegeben werden, ob die Preise Ihrer Produkte inklusive oder ohne aller Abgaben und/oder Zuschläge angegeben sind. Ebenso müssen Abgaben in der Bestellübersicht und in der Rechnung an den Kunden eindeutig ersichtlich und enthalten sein.

Falls Sie Änderungen vornehmen wollen, kontaktieren Sie uns! Wir sind Ihnen gerne bei jeglichen Änderungen behilflich!

 

Auch wenn diese neue Änderung für den Onlinehandel mit einem sehr niedrigem Freibetragslimit in Kraft tritt, gibt es auch Möglichkeiten, wie Ihr tägliches Prozedere vereinfacht werden kann. Falls Ihnen manches aus unserer Zusammenfassung immer noch fremd vorkommt, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.